ELTERNRAT

Dem Elternrat obliegt die Vertretung der Interessen der Eltern gegenüber der Schule, dem Schulträger und den Schulaufsichtsbehörden. Er hat gegenüber der Schulleitung ein Auskunfts- und Beschwerderecht. Vor Beschlüssen der Lehrerkonferenzen, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule sind, ist ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. (SchulG §47, Absatz s)

 

Der Elternrat:

 

Madlen Kaiser (Vorsitzende des Elternrates)
Sandra Mildner (1. Stellvertreterin)

Maria Dölz (2. Stellvertreterin)

 

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